Immer wieder werden Senioren Opfer von Gaunern, die sie um hohe Mengen Bargeld erleichtern. Eine Vorgehensweise der Betrüger ist es, Senioren an der Haustür anzutreffen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, in die Wohnung gebeten zu werden, denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten.
So geschehen am vergangenen Wochenende in Strausberg. Dort wurden mehrere Fälle von Trickdiebstahl bzw. dessen Versuch bekannt und bei der Polizei angezeigt. In diesen Fällen klingelte jeweils ein derzeit noch unbekannter Mann an der Wohnungstür und gab sich als Mitarbeiter der GEZ aus. Unter dem Vorwand stichprobenartige Kontrollen durchführen zu müssen, wurde ihm Einlass gewährt und in einem Fall wurde der Senior abgelenkt und Bargeld entwendet.
Dabei wird immer wieder festgestellt, dass zur Zielerreichung die Täter einen außerordentlichen Ideenreichtum an den Tag legen. Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.
Bitte seien Sie wachsam und beachten sie folgende Hinweise der polizeilichen Kriminalprävention:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.