Senior wird Opfer von Betrügern

Montag, 03. April 2023, gegen 12:00 Uhr

Landkreis Potsdam-Mittelmark, Werder (Havel)

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Kriminalität
Tags
Betrug
Opfer
Schadensfall
Datum
04.04.2023

Am Montag alarmierte der Schwiegersohn eines 79-Jährigen die Polizei. Der Senior hatte in den letzten Wochen - gelockt von horrenden Gewinnzusagen eines Mannes - mehrfach höhere Geldsummen an diesen übergeben. Am Montag sollte der ältere Herr dann erneut einen fünfstelligen Bargeldbetrag an diesen Mann bezahlen, um Aktien vermeintlicher Firmen zu erwerben und damit die Gewinnerwartungen aus diesen Geschäften zu steigern. Bevor es zur Übergabe des Geldes kam, schritt der Schwiegersohn ein und alarmierte die Polizei. Die erneute Geldübergabe konnte so verhindert werden. Gleichwohl ist bereits ein Schaden von mehr als 200.000 Euro bei dem Senior entstanden, die er in Erwartung einer übertriebenen Rendite bezahlt hatte. Ob der Mann, der als Aktienhändler aufgetreten war und die von ihm vertretenen Firmen überhaupt existieren, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalpolizei. Eine Anzeige wegen Betruges wurde aufgenommen, da beides gegenwärtig mehr als fraglich scheint.

 

Im Zusammenhang mit diesem Fall warnt die Polizei:

 

Das Versprechen hoher Gewinne oder Geldsummen ist eine Masche, die Betrüger in vielfältiger Form nutzen. Um Zugriff auf das Geld oder den Sachgewinn zu erhalten, werden die Opfer zumeist aufgefordert, eine „Verwaltungsgebühr“ oder Ähnliches zu bezahlen. Die Opfer werden aufgefordert Bargeld zu übergeben oder Gutscheinkarten zu erwerben und die individuellen Codes der Karten weiterzugeben. Durch diese haben die Betrüger dann Zugriff auf das Geld oder die Geldwerte der Gutscheinkarte.

 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

 

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen oder Geld angelegt haben, können Sie auch nichts gewonnen oder Gewinne erzielt haben.
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern.
  • Geben Sie keine Gutscheincodes (telefonisch, per E-Mail oder in sonstiger Form) weiter.
  • Machen Sie keinerlei Zusagen an Telefon oder im Schriftverkehr.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten weiter.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

Verantwortlich:

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