Weil ein Fahrzeugführer seinen PKW Mercedes aus Sicht eines 51-Jährigen zu schnell durch die Heinrich-Heine-Straße manövrierte, bewarf der Mann das Auto kurzerhand mit Steinen. So entstand ein Sachschaden von rund 500 Euro. Diese Art von Selbstjustiz geht natürlich gar nicht und brachte dem Steinewerfer ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein.
Selbstjustiz geübt
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 16.12.2021
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