In der Nacht vom 30.-31.01.18 begleitete die Autobahnpolizei der Direktion Nord erneut sechs Groß- bzw. Schwerlasttransporte auf den Bundesautobahnen A 10, A 19 und A 24 über insgesamt mehr als 500 Kilometer Begleitstrecke. Fünf der sechs Transporte verliefen problemlos. In einem Fall aber musste einem Autofahrer nach einem riskanten Überholmanöver sogar die Weiterfahrt untersagt werden.
Begleitet wurde hier ein Schwertransporter, der einen Schiffspropeller mit einer Ladungsbreite von 9,80 Meter und einem Ladungsgewicht von 155 Tonnen geladen hatte. Entsprechend wurde der Transport durch Polizeifahrzeuge abgesichert und das Verkehrszeichen 276 (Überholverbot) war gesetzt. Ein 59-jähriger Lüneburger mit einem VW Polo ignorierte dies jedoch offensichtlich und überholte in schneller und rücksichtsloser Fahrweise am 31.01. gegen 01.15 Uhr am Kilometer 158 zwischen den Anschlussstellen Pritzwalk und Meyenburg zunächst rechts den begleitenden Funkwagen. Dann wechselte er den Fahrstreifen und überholte links das Firmenbegleitfahrzeug. Nach einem erneuten Fahrstreifenwechsel und in der gleichen risikoreichen Fahrweise fuhr er dann rechts am Groß- und Schwerlasttransport unter der Ladung(!) vorbei. Nur durch die professionelle Fahrweise des Transport-Fahrers kam es nicht zu einer Kollision.
Durch Beamte des Autobahnpolizeireviers Stolpe konnte der VW Polo jedoch an der Anschlussstelle Neustadt/Glewe angehalten- und kontrolliert werden. Der 59-jährige Fahrzeugführer aus Lüneburg gab nach vorheriger Belehrung sein Fehlverhalten zu, mit der Ergänzung, dass „die lahmen Transporte“ woanders fahren und nicht den Verkehrsfluss auf der Autobahn behindern sollen.
Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt. Allerdings durfte seine Beifahrerin das Auto nach Hause steuern.