Schuljahresanfang 2017/2018 - Hinweise der Polizei

Neuruppin

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Verkehr
Datum
31.08.2017

Am 04.09.2017 geht die Schule wieder los und für einige Kinder beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Obwohl sie nun zur Schule gehen dürfen, sind sie noch keine guten Verkehrsteilnehmer und werden durch die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch besonders geschützt. Fahrzeugführer müssen in ihrer Gegenwart immer bremsbereit sein und mit besonderer Vorsicht handeln.

Einschüler sind klein und werden schlechter hinter parkenden Fahrzeugen gesehen. Sie haben einen eingeschränkten Blick auf die Straße. ABC-Schützen können gut hören, Geräusche jedoch nur schwer orten. Geschwindigkeiten und Entfernungen werden oft falsch eingeschätzt. Außerdem sind Kinder im Allgemeinen leicht abzulenken, handeln spontan und treten mitunter unverhofft auf die Fahrbahn.

Diese Schulanfänger sind auch Verkehrsanfänger und sollten somit bei den Kraftfahrern besondere Beachtung finden. Ab Montag sollten alle in der Nähe von Grundschulen besonders vorsichtig sein.

Fußgängerüberwegen muss sich der Kraftfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit und erhöhter Bremsbereitschaft nähern. An Bushaltestellen gilt besondere Vorsicht. Ein mit eingeschaltetem Warnblinklicht haltender Bus darf nicht überholt werden. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf auch im Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf ein- und aussteigende Fahrgäste vorbeigefahren werden.

Aber auch die Eltern können für das sichere Ankommen ihrer Schützlinge sorgen. Zunächst sollte zusammen mit dem Kind der sicherste Schulweg ausgesucht werden. Das Kind sollte möglichst selten und nur an sicheren Stellen wie Fußgängerüberwegen oder Fußgängerampeln die Fahrbahn überqueren. Manchmal ist der sicherste Weg länger. Übung macht den Meister!

Viele Kinder fahren mit dem Bus zur Schule. Auch dazu müssen Regeln erlernt und beachtet werden. Das Kind muss wissen, dass weder an der Haltestelle noch im Bus getobt werden darf. Der Busfahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren. Beim Aussteigen ist es am sichersten, hinter dem Bus die Fahrbahn zu überqueren. Dazu wurden bzw. werden in Zusammenarbeit mit den Nahverkehrsunternehmen sogenannte „Busschulen“ durchgeführt.

ABC-Schützen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sollten unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden. Kinder in diesem Alter beherrschen das Fahrrad, den Anforderungen des Straßenverkehrs sind

sie jedoch noch nicht gewachsen. Den Fahrradhelm nicht vergessen! Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen mit ihrem Rad auf dem Gehweg oder Bürgersteig fahren. In den vergangenen vier Wochen wurden bereits sieben Kinder als Fahrradfahrer im Straßenverkehr in der PD Nord verletzt (bei 39 Unfällen mit Radfahrern).

In den ersten Wochen werden noch viele Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht. Als Eltern oder Fahrer sollte darauf geachtet werden, dass alle Kinder auch auf kurzen Strecken immer auf dem vorgeschriebenen Kindersitz und angeschnallt im Fahrzeug sitzen. Die Mappe ist während der Fahrt natürlich nicht auf dem Rücken. Zum Aussteigen an ungefährlichen Stellen halten und nur dort, wo kein Halte- oder Parkverbot gilt. Das Kind sollte zur Gehwegseite aussteigen können.

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