Schlangen, Einbrecher und bewegte Bettdecken

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Kriminalität
Datum
04.09.2019

03.09.2019; 15.00 Uhr

Am Dienstagnachmittag rief ein 20-jähriger Brandenburger die Polizei an, weil er Schlangen in seinem Zimmer habe. Er habe Angst und wisse nicht wo er hin solle. Wenige Minuten später meldete er sich erneut bei der Polizei und erklärte, dass er sich geirrt hätte und jetzt alles in Ordnung sei. Das Streifenteam brach den Einsatz daraufhin ab. Wieder eine Stunde später wählte der Mann erneut den Notruf und behauptete, es seien Leute in der Wohnung und er habe Angst. Zwei Streifenwagen wurden zu der Adresse in der Neustadt beordert, umstellten das Haus und gingen in die Wohnung. Es konnten jedoch keine Personen in der Wohnung festgestellt werden. Die Fenster waren geschlossen und unversehrt, ebenso wie die Wohnungstür. Zu beiden Sachverhalten musste der 20-Jährige nun Rede und Antwort stehen und gab eine weitere Begebenheit an. Er habe am Morgen im Bett gelegen und auf einmal habe sich seine Bettdecke bewegt. Seine Katze konnte es aber nicht gewesen sein, die war nach seinen Aussagen in einem anderen Zimmer. Er habe dann die Bettwäsche zusammengeknüllt, in das Badezimmer geworfen und die Tür verschlossen.

Während der Befragung fanden die Polizisten eine Tüte mit weißem Pulver auf dem Wohnzimmertisch des jungen Mannes. Damit konfrontiert gab er zunächst an, dass es nicht seine Tüte sei, aber er wisse auch nicht wem sie gehört. Anschließend gab der nunmehr wegen Drogenbesitzes Beschuldigte an, dass er heute früh auf einer Feier gewesen sei und viel getrunken habe. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab aber 0,00 Promille. Ferner wurde ihm ein freiwilliger Drogentest angeboten. Er gab an, dass er mit Drogen nichts mehr am Hut habe und willigte ein, ihn freiwillig mitzumachen. Der Drogentest ergab Hinweise auf den Konsum von Amphetaminen. Aufgrund der Verwirrtheit seiner Aussagen und der ungewöhnlichen Wahrnehmungen des Beschuldigten wurde ein RTW hinzugezogen, um eine mögliche psychische Erkrankung festzustellen. Die Rettungskräfte entschlossen sich dazu ihn in ein Fachklinikum zu bringen und von einem Arzt untersuchen zu lassen. Der Beschuldigte stimmte freiwillig zu. Im Klinikum gab der Beschuldigte an, doch Amphetamine zu sich genommen zu haben. Anschließend wurde der Beschuldigte in der Klinik stationär aufgenommen.

Die Tüte mit dem weißen Pulver sowie weitere Tütchen mit Cannabisanhaftungen wurden sichergestellt und entsprechende Strafanzeigen gefertigt.

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