Das Polizeipräsidium mit seinen mehr als 7.000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Das Kriminaltechnische Institut (KTI) beim Landeskriminalamt stellt das zentrale Expertisenlabor für die Polizei des Landes Brandenburg dar und ist eine Abteilung des Landeskriminalamtes. Im KTI werden im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei Beweismittel in Strafverfahren analysiert und begutachtet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landeskriminalamt, Abteilung Kriminaltechnisches Institut die Stelle
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (m/w/d) Kriminaltechnische Fotografie
in Vollzeit zu besetzen.
Der Dienstort ist in Eberswalde.
Das erwartet Sie:
Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig die Spuren- und Asservatendokumentation und deren fototechnische Bearbeitung mit nachfolgenden Tätigkeitsinhalten:
Spurenfotografie
experimentelle Erprobung neuer Methoden zur kriminaltechnischen Anwendung in der Spurenfotografie
Asservatenfotografie
digitale Bildbearbeitung mit dem Erfordernis des Erhaltens von Authentizität und Integrität des Bildmaterials, insb. durch
forensische Aufbereitung und Verbesserung von Spurenaufnahmen mittels entsprechender Bearbeitungs- und Spezialsoftware unter Nutzung der technischen Möglichkeiten der Bildbearbeitung zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Spurenbildern
Extraktion von Einzelbildern aus Videosequenzen
Formatkonvertierungen digitaler Spuren
Bewerten der Spuren, incl. Qualitätskontrolle
Erstellung von Bildanlagen und entsprechender Berichtslagen für die Sachverständigen des KTI sowie Ermittlungsdienststellen
Gesichtserkennungssystem (GES)/Lichtbildrecherche, insb. durch
Untersuchung von fotografischen Abbildungen mit dem Ziel der Identifizierung von Personen durch Lichtbildvergleiche
Erstellen von Untersuchungsberichten zur Vorbereitung von Gutachten zu GES- Recherchen und Lichtbildvergleichen durch die Sachverständigen
Spurendokumentation am Tat-/Ereignisort, wie z.B.:
Messassistenz bei Vergleichsmessungen an Ereignisorten incl. Aufbereitung der Vergleichsmessaufnahmen mittels PC und Spezialsoftware
Dokumentation (Fotografie; Videografie, IR-Fotografie, UV-Fotografie) bei der Blutspurenmusteranalyse an Ereignisorten und im Labor nach Vorgaben eines SV
fotografische/videografische Rekonstruktionen an Tat- und Ereignisorten unter Anleitung von Sachbearbeitern (z. B. Tatort/USBV-Rekonstruktion, Mantrailing)
Verarbeitung/Anfertigung analoger oder digitaler Medien für die Polizeibehörden und –Einrichtungen des Landes Brandenburg, wie z.B.
Negativentwicklung Farbe und Schwarzweiß
Digitalisierung von analogen Vorlagen;
Aufbereitung digitaler Bilder mittels PC und Bearbeitungssoftware für die Speicherung/den Druck
Anforderungen:
formale Anforderung
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fotografin/zum Fotografen oder Mediengestalterin/Mediengestalter Digital- und Print in der Fachrichtung Bild und Ton oder Gestaltung und Technik.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten.
fachliche Voraussetzungen:
Eine weitere Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist die Teilnahme am Einführungslehrgang in der Fachrichtung Lichtbildvergleiche (Modul 1.2). Dieses Modul ist Bestandteil der Sachverständigenausbildung in der Fachrichtung und wird von der Arbeitsplatzinhaberin/vom Arbeitsplatzinhaber als Gasthörerin/Gasthörer absolviert. Das Modul umfasst 11 Wochen und findet am Bundeskriminalamt statt.
außerfachliche Voraussetzungen:
stark ausgeprägte Kommunikations- und Motivationsfähigkeit sowie Entscheidungskompetenz
stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
gut ausgeprägte Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit
ausgeprägte DV- technische Kenntnisse
Engagement, Flexibilität, Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Bereitschaft zur Sachverständigenausbildung
Bereitschaft zur Ableistung von operativen Einsätzen am Ereignisort
Fahrerlaubnis Klasse B
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Daneben bieten wir:
eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume, etc.)
die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets oder Deutschlandjobtickets-Job
einen kostenfreien Parkplatz auf der Liegenschaft
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.
Gleichwohl ist die Landespolizei bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen, so dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Herr Reich unter der Telefonnummer (03334) 388-4130. Für Fragen zum Bewerbungs-/Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 13.08.2025 an das
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
oder
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.