Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte einen im öffentlichen Verkehrsraum fahrenden E-Roller (> 45 Km/h) fest, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Kontrolle wurde dann bekannt, dass für das Gefährt keine Versicherung abgeschlossen worden war. Weiterhin konnte der Fahrer keinen Führerschein vorlegen und erweckte den Verdacht, unter Betäubungsmittel zu stehen. Ein Drogenschnelltest bestätigte dieses dann. Damit nicht genug, wurden auch noch ein verbotener Schlagring sowie eine Schreckschusswaffe bei dem 39- Jährigen fest und anschließend sichergestellt. Der junge Mann muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und das Waffengesetz sowie wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Seinen Roller kann er vorerst auch nicht nutzen, denn auch diesen stellte die Polizisten sicher.
Rollerfahrer mit knapp einer handvoll Verstößen
Mittwoch, 11.01.2023, 10:55 Uhr
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