Am frühen Morgen des 11.04.2024 besahen sich Bundespolizisten einen Mann einmal etwas näher, den sie in der Bergerstraße ausgemacht hatten. War der 42-Jährige doch mit einem Elektroroller unterwegs, an dem gar kein Kennzeichen prankte. Zudem stellte sich heraus, dass er mutmaßlich unter Drogeneinfluss stand. Der Delinquent musste eine Blutprobe lassen und erhielt Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Roller ohne Kennzeichen und der Fahrer auch noch unter Drogeneinfluss
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Datum
- 11.04.2024
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