Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel den Beamten in den Nachtstunden ein PKW Renault auf, welcher folglich kontrolliert wurde. Der erst 18-jährige Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen. Während der Abfrage im polizeilichen System wurde bekannt, dass der junge Mann gar keine Fahrerlaubnis besitzt.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Ermittlungsverfahren sowohl gegen nicht fahrberechtigten Fahrzeugführer als auch gegen den Halter eingeleitet. Alle weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Dienstag, 23.06.2026, 01:25 Uhr