Weil eine Kundin offenbar ihre Mund-Nasen-Bedeckung nicht trug wurde diese vom Einlassmitarbeiter eines Discountmarktes abgehalten den Einkaufsmarkt zu betreten. Diese, sichtlich empört, zeigte dem Mitarbeiter daraufhin ein digitales Attest auf ihrem Handy, was jedoch an der Haltung des Marktmitarbeiter nichts änderte die Hausordnung durchzusetzen. Er akzeptierte dieses digitale Attest nicht und lies die Frau weiterhin nicht in den Markt. Die Frau soll daraufhin mit ausgestreckten Armen ersucht haben sich den Weg in den Markt zu bahnen, wurde aber vom Mitarbeiter eingebremst. Im Rahmen der daraufhin geführten Rangelei, soll es dann von dem Mitarbeiter zu einer Berührung der Brust der Frau gekommen sein. Die Polizei hat in weiterer Folge zwei Anzeigen aufgenommen, so dass die Kriminalpolizei nun wegen Hausfriedensbruch gegen die Frau und dem Verdacht einer sexuellen Belästigung gegen den Mitarbeiter des Discountmarktes führt.
Rangelei am Discountereingang
Dienstag, 01. Dezember 2020, 17:00 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 03.12.2020
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