Randalierer verletzte Polizisten

Schwedt/Oder

Uckermark

Kategorie
Kriminalität
Tags
Gewalt
Datum
01.03.2021

Am späten Abend des 27.02.2021 wurden Polizisten zum Platz der Befreiung gerufen. Dort sollten mehrere Personen randaliert haben und einer der Beteiligten sei auf einen Werbeaufsteller geklettert. Er verschwand dann mit einem Großteil der jungen Leute vom Ort des Geschehens. Die Beamten erhielten aber eine gute Personenbeschreibung.

Der Betreffende stach kurz darauf einer Streifenwagenbesatzung ins Auge. Doch auch der junge Mann entdeckte die Beamten und ergriff schleunigst die Flucht. Schon bald darauf musste er aber den schnelleren Beinen seiner Verfolger Tribut zollen. Die Polizisten griffen ihn sich auf Höhe eines Fußgängerüberweges in der Dr.-Theodor-Neubauer-Straße. Wie nun herauskam, hatte man es mit einem 17 Jahre alten Schwedter zu tun, welcher kein unbeschriebenes Blatt war. Durchsuchen lassen wollte sich der Jugendliche nicht und fing an, die Uniformierten massiv zu beleidigen und zu bedrohen. Der renitente junge Mann fand sich daraufhin auf dem Boden wieder. 

In weiterer Folge erschien ein anderer Jugendlicher, der unverzüglich damit begann, die Polizisten anzugehen und Versuche unternahm, den zuvor Gestellten zu befreien. Tatsächlich konnte der sich kurzzeitig losreißen, wurde jedoch abermals gefasst und in den Streifenwagen gesetzt. Jetzt verlor er völlig die Beherrschung, versuchte eine Scheibe des Autos einzutreten, spuckte und trat dann noch gegen die Polizisten. Einer der Beamten erlitt dadurch einen Rippenbruch und auch sein Streifenpartner wurde verletzt. Trotzdem hielten sie den Wütenden in Schach, obwohl zwischenzeitlich der andere Jugendliche wieder hinzutrat, handgreiflich wurde und mit massiven Beleidigungen aufwartete. 

Letztlich werden sich jetzt sowohl der 17-Jährige als auch sein Unterstützer, ein 16 Jahre alter Schwedter, für das Geschehen verantworten müssen. Die Vorwürfe gegen Erstgenannten, der einen Atemalkoholwert von 0,75 Promille aufweisen konnte, reichen von Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte über Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung bis hin zu Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. Den Jüngeren erwartet ein Verfahren wegen Gefangenenbefreiung, Beleidigung und Bedrohung.    

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