Via Kaufvertrag erwarb der Geschädigte einen gebrauchten Radlader der Marke Liebherr und überwies den vereinbarten Betrag in Höhe von fast 9.000 Euro. Weil der Radlader bislang an zwei genannten Lieferterminen nicht geliefert wurde, erstattete er Strafanzeige. Die Kripo ermittelt.