Radfahrendes Kind bei Unfall verletzt

Babelsberg Süd, Horstweg

Potsdam

Kategorie
Verkehrsunfall
Datum
26.11.2021

Ein zwölfjähriges Kind ist bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagnachmittag, 25.11.2021, leicht verletzt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand war ein 67-jähriger Autofahrer mit seinem Kia auf dem Horstweg in Babelsberg Süd unterwegs. An der Einmündung der Auffahrt zur Nuthestraße wollte er nach rechts abbiegen. Dabei übersah er jedoch offenbar ein zwölfjähriges Kind, das mit seinem Fahrrad auf dem Radweg entlang der Horststraße unterwegs war. Es kam zur Kollision. Der Junge, der keinen Helm trug, wurde leicht verletzt. Die anwesende Mutter gab an, bei Bedarf mit ihrem Kind selbstständig einen Arzt aufsuchen zu wollen. Es entstand geringer Sachschaden in Höhe von 50,- Euro.

Die Polizei appelliert an dieser Stelle an die Radler und Radlerinnen:

  • Bitte denken Sie an sich und Ihre Gesundheit! Tragen Sie stets einen Fahrradhelm, dieser kann im Falle eines Unfalls lebensrettend sein! Seien Sie Ihren Kindern ein Vorbild – sie orientieren sich stark an Ihnen!  Achten Sie bitte darauf, dass auch Ihre Kinder einen Helm tragen!
  • Alle Radfahrenden sollten stets mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sein. Dazu zählt neben geeigneter Beleuchtung und funktionstüchtigen Bremsen auch die richtige Sattelhöhe.
  • Radfahrende dürfen nur die Straße, einen Radweg oder den Seitenstreifen nutzen. Bitte achten Sie unbedingt auf die hier vorgeschriebene Fahrtrichtung und fahren Sie nicht entgegengesetzt! Autofahrer müssen es zwar, rechnen aber selten mit Radverkehr von beiden Fahrtrichtungen. Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Benutzen Sie während des Fahrradfahrens keine Kopfhörer – dadurch werden Sie vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und bemerken mögliche Gefahren eventuell zu spät!
  • Wählen Sie auffällige Kleidung, so werden Sie im Straßenverkehr besser gesehen und achten Sie darauf, ihr Abbiegen mit Handzeichen anzuzeigen.
  • Falls möglich, fahren Sie auch am Tag mit Licht – bei den meisten E-Bikes ist das ohne zusätzlichen Kraftaufwand möglich.

Sollte Ihr Kind bereits mit dem Fahrrad zur Schule fahren, hier einige hilfreiche Tipps:

  • Bitte sorgen Sie bei den Rädern Ihrer Kinder für die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungs-, aber auch der Bremsvorrichtungen!
  • Reflektoren können überall am Rad, an der Kleidung oder an mitgeführten Taschen angebracht werden.
  • Durch eine ausreichende Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad wird man nicht nur besser gesehen, man kann auch mögliche Gefahren (Schlaglöcher, Bordsteine etc.) selbst besser erkennen und diesen rechtzeitig ausweichen.
  • Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit bei Radfahrern ist neben der funktionstüchtigen Beleuchtungsanlage auch die passende Bekleidung (um auf sich aufmerksam zu machen, sind auffällig Warnfarben sinnvoll).

Bitte nehmen Sie im Straßenverkehr Rücksicht aufeinander! Jeder Verkehrsteilnehmer trägt eine Verantwortung – derer man sich stets bewusst sein muss.

Autofahrer sollten folgendes beachten: Halten oder Parken Sie niemals auf Radwegen, auch nicht nur mit einer Fahrzeughälfte oder vermeintlich kurz. Sie zwingen die Radfahrer dadurch zum Ausweichen – schlechtestenfalls auf die Fahrbahn mit PKW/LKW-Verkehr. Sie müssen beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, wenn es sich um radfahrende Kinder handelt, sollten es besser 2 Meter sein. Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen der Fahrzeugtür, dass kein Radfahrer an dem Wagen vorbeifahren will. Dabei hilft ein kleiner Trick automatisch nach: Öffnen Sie die Fahrertür von innen mit der rechten Hand. Dadurch dreht sich automatisch der Oberkörper und der Blick fällt in Richtung des nachfolgenden Verkehrs.

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