Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Cottbus

Cottbus

Cottbus

Kategorie
Kriminalität
Datum
10.04.2018

Auf Medienanfragen teilt die Staatsanwaltschaft Cottbus folgendes mit:

Seit Freitag ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen 25-jährigen Mann aus Cottbus wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der gefährlichen Körperverletzung u.a.

Am 06.04.2018 hatte der Tatverdächtige bereits gegen 16.00 Uhr in alkoholisiertem Zustand im Bereich des Puschkinparks in Cottbus Passanten angepöbelt. Die deswegen hinzugerufenen Polizeibeamten beleidigte er und skandierte verfassungsfeindliche Parolen.

Gegen 22.00 Uhr desselben Tages hielt sich der Tatverdächtige zusammen mit  ca. 10 – 15 Personen im Bereich eines REWE-Marktes in Cottbus-Sandow auf.

In der Folge kam es in unmittelbarer Nähe dieser Gruppe zu einer Auseinandersetzung aus bislang unklarem Anlass zwischen dem Beschuldigten und einem nach Zeugenaussagen vermutlich ausländischen Paar, in deren Verlauf der Tatverdächtige von dem unbekannten Mann geschlagen worden sein und eine Verletzung am Auge erlitten haben soll.

Aus der Gruppe heraus soll sich sodann mindestens eine männliche Person zu den Streitenden begeben haben, um die Auseinandersetzung zu schlichten.  Hieraufhin kam es nun zu einem kurzzeitigen verbalen Streit zwischen dieser schlichtenden Person und dem Tatverdächtigen. Das ausländisch aussehende Paar hatte die Örtlichkeit verlassen und konnte bislang nicht namhaft gemacht werden.

 

Aus noch nicht bekannten Gründen begab sich der Tatverdächtige zu seinem in der Nähe geparkten Jeep und fuhr mit diesem auf die auf einem Bürgersteig befindliche Personengruppe zu, die rechtzeitig ausweichen konnte. Das Fahrzeug, das der Verdächtige zum Stehen gebracht hatte, wurde  von  Personen aus der Gruppe umringt.

Nachdem den bisherigen Erkenntnissen nach offenbar die Fahrer-/Beifahrertür geöffnet worden sind, soll der Tatverdächtige sein Fahrzeug zurückgesetzt haben um zu flüchten. Hierbei wurde mindestens eine männliche Person, die stationär ärztlich behandelt werden musste, nicht unerheblich im Gesicht verletzt.

Sodann verließ der Verdächtige, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, den Ort des Geschehens, versteckte das Fahrzeug und bot es noch an demselben Abend über Ebay zum sofortigen Kauf an.  Am nächsten Tag meldete sich der Beschuldigte von sich aus bei der Polizei; zu dem Tatgeschehen mit dem Jeep am Vorabend machte er jedoch keine Angaben. Auch das Fahrzeug konnte an diesem Tage aufgefunden und sichergestellt werden.

Anhaltspunkte für den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts liegen nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht vor. Der Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, weil es insbesondere an Haftgründen mangelt.

Die Ermittlungen dauern an. Zunächst werden eine Vielzahl von Zeugen vernommen und die gesicherten Spuren ausgewertet.

Nähere Auskünfte müssen daher dem Ergebnis dieser Ermittlungen vorbehalten bleiben.

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