Polizei warnt vor Trickbetrügern mit neuer Masche


Aktuell

Überregional, bezugnehmend auf Landeshauptstadt Potsdam

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
16.01.2019

Ähnlich wie der bereits bekannte Polizeitrick, versuchen derzeit die Täter mit einer neuen, bzw. veränderten Masche, Wertgegenstände und Bargeld von ihren Opfern zu erbeuten. Im vorliegenden Fall erkannte ein angerufener Bürger Unstimmigkeiten und informierte sich, um die Richtigkeit bei der örtlichen Polizei. Die Beamten erkannten sofort die veränderte Betrugsmasche und warnt:

Bezugnehmend einer Großereignislage (im aktuellen Beispiel – Bombenentschärfung) meldet sich am Telefon ein angeblicher Polizist. Dieser weißt den Angerufenen auf die bereits durch Presse und Medien veröffentliche Großereignislage hin. Weiter gibt er an, dass die Polizei im Rahmen der Evakuierungsmaßnahmen verpflichtet sei die Wertsachen der Bewohner zu sichern. Dies sei zwingend erforderlich, damit in einem möglichen Schadensfall die Wertsachen weder geplündert noch zerstört oder beschädigt werden. Der angebliche Polizist versucht dann im Zuge des geschickt geführten Telefonates mit seinen Opfern einen Termin auszumachen, und so an Bargeld und andere Wertsachen zu gelangen!

Die Polizei rät nun, sich niemals auf solche oder ähnliche dubiosen Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen. Die Polizei fordert Bürger auf niemals am Telefon ihre finanzielle Situation zu schildern, oder Geldverstecke zu verraten.

Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat! …und rufen sie anschließend ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten oder im Telefonbuch eingetragen Telefonnummer an.

 

Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:

 

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit die in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers
  • Bevor Sie jemanden ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!

Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110

Verantwortlich:

Polizeidirektion West
Pressestelle

Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de

Zu den Bürodienstzeiten:

Telefon: 03381 560-2020
Telefax: 03381 560-2009

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