Biesenthal. Umfangreiche Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Berlin-Brandenburg (GEG) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Potsdam erhärteten den Tatverdacht gegen eine chilenische Tätergruppierung wegen schweren Bandendiebstahls. Dieser werden mindestens 11 Taten von Wohnungseinbruchdiebstahl in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zugerechnet.
Am Abend des 26. März 2025 gelang es Kräften der Polizei Berlin und Brandenburg, darunter auch speziell ausgebildeten Fahndungskräften beider Länder sowie der Polizeihubschrauberstaffel, fünf Beschuldigte auf frischer Tat bei Wohnungseinbruchsdiebstählen festzunehmen.
Die Ermittler durchsuchten anschließend zwei Objekte in Berlin. Dort konnten diverse Beweismittel gefunden werden, bei denen es sich mutmaßlich um Diebesgut handelt. Unter anderem wurden Bargeld, Schmuck und Uhren sichergestellt.
Gegen die fünf Beschuldigten wurde Haftbefehl durch das Amtsgericht Potsdam erlassen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam.
Oliver Stepien
Polizeipräsident der Polizei des Landes Brandenburg
“Uns ist es gelungen, eine Tätergruppe festzunehmen, die mutmaßlich für eine Serie von Einbrüchen in Einfamilienhäuser verantwortlich ist. Solche Taten gehen weit über den materiellen Schaden hinaus – sie greifen tief in das Sicherheitsgefühl der Betroffenen ein. Mit dieser Festnahme setzen wir ein klares Zeichen gegen Einbruchskriminalität. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der GEG sowie allen weiteren beteiligten Einsatzkräften.“
Hintergrund GEG Berlin-Brandenburg
Die GEG Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Länder Berlin und Brandenburg (GEG). Sie bekämpft ausgewählte Straftaten der Eigentumskriminalität. Insbesondere aktuell relevante und schwerwiegende Phänomene wie länderübergreifende und bandenmäßige Einbruchsdiebstähle in Wohn- und Geschäftsräumen. Sie besteht aus Angehörigen der Polizei Berlin und Brandenburg. Die GEG ist dem jeweiligen Landeskriminalamt angegliedert. Dienstort ist Potsdam. Rechtsgrundlagen sind ein Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie weitere Verwaltungsvereinbarungen.