Am frühen Abend bemerkten die Beamten in Bad Belzig einen PKW Ford und entschlossen sich eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab beim 20-jährigen Fahrer einen Wert von 0,37 Promille. Zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Tests wurde der junge Fahrzeugführer zum Revier gebracht. Dort wurde ein Wert von 0,26 Promille ermittelt. Gegen den Fahrer wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches durch die Bußgeldstelle bearbeitet wird. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Polizei informiert.
Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr als Auto- oder auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss u.a. mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.
Promillegrenzen im Straßenverkehr
- 0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot.
- Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
- Ab 0,5 bis 1,09 Promille Auto fährt, muss in Folge eines Bußgeldverfahrens mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Auch hier gilt, wer einen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen aufweist, kann sich strafbar machen.
- Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch seine Fahrerlaubnis verlieren.