Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fiel den Beamten ein Mitsubishi auf, welcher folglich kontrolliert wurde. Der 65-jährige Fahrzeugführer konnte lediglich einen Führerschein der der Führerscheinklasse A vorweisen. Die für die Nutzung eines PKW erforderliche Klasse B konnte nicht vorgezeigt werden. Ihm wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und ein Verkehrsstrafverfahren eingeleitet. Alle weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Montag, 18.05.2026, 11:25 Uhr