Pkw-Fahrer nach Unfall unsicher

Neuruppin

Ostprignitz-Ruppin


Von der Heinrich-Rau-Straße wollte gestern gegen 20.35 Uhr ein 61-jähriger Ostprignitz-Ruppiner in den Kreisverkehr an der Ecke zur Artur-Becker-Straße einfahren und stoppte seinen Pkw Hyundai, um einen Fußgänger am Überweg passieren zu lassen. Als er anschließend wieder losfuhr, querte plötzlich von links ein Radler die Fahrbahn. Es kam zum leichten Zusammenstoß, woraufhin der Mann stürzte und offenbar leicht verletzt wurde. Der Pkw-Fahrer erkundigte sich nach dem Wohlergehen des Radlers. Da keiner von beiden Ansprüche erhob, verließen sie die Unfallstelle, ohne Personalien auszutauschen. Weil er sich nicht sicher war, ließ der 61-Jährige den Unfall im Nachgang im Polizeirevier aufnehmen. Am Pkw BMW entstand ein leichter Sachschaden in Höhe von etwa 50 Euro.


Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sind, müssen Sie bei einem Sachschadensunfall nicht zwingend die Polizei informieren. Wenn sich die Unfallbeteiligten einig sind, kann man die Versicherungsangelegenheiten auch persönlich miteinander klären. Sie sollten jedoch immer Ihre Personalien austauschen, um Ansprüche im Nachgang zu erheben. Wenn ein Beteiligter bei dem Unfall verletzt wurde, ist es grundsätzlich ratsam die Polizei zu informieren. Manchmal schmerzen die Verletzungen anfangs nicht, können jedoch im Nachgang behandlungsbedürftig werden. Ein Austausch der Personalien ist immer ratsam.

 

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