Am Donnerstagnachmittag haben Brandenburger Polizeibeamte einen Pedelec-Fahrer im Bereich der Rosa-Luxemburg-Allee festgestellt und kontrolliert. Neben dem fehlenden Versicherungsschutz konnte der 42-jährige Fahrer auch keine Fahrerlaubnis für sein Pedelec vorweisen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt
Die Polizei Brandenburg informiert: die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pedelec, welches über einer Motorenleistung von bis zu 4000 Watt verfügt und Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreicht, gilt als Kleinkraftrad und ist rechtlich nicht als elektrisches Fahrrad zu werten.
Hinweise zum Kleinkraftrad / Pedelec:
- Haftpflichtversicherung
- Betriebserlaubnis
- Fahrerlaubnis der Klasse AM
- Helmpflicht
- Straßenbenutzungspflicht