Durch die Polizei wurde ein Fahrer festgestellt, dessen E-Roller die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um ein Drittel überschritt. Der Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis.
Zudem war der E-Roller nicht versichert und es konnte keine Legitimation zum Eigentum vorgelegt werden. Die Beamten stellten den E-Roller sicher und fertigten eine Anzeige.
Samstag, 04.04.2026, 22:22 Uhr