Während der Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten der Fahrer einer E-Rollers auf, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht.
Die Weiterfahrt wurde dem 53-jährigen Fahrer daraufhin untersagt. Weiterhin wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen.
Mittwoch, 01.02.2023, 12:20 Uhr