Während ihrer Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten die Fahrerin eines E-Rollers auf, da an dem Fahrzeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde der 20- bis 30-jährigen Fahrerin daraufhin untersagt. Gegen sie wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Donnerstag, 07.07.2022, 23:30 Uhr