Während ihrer Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten die Fahrerin eines E- Rollers auf, da an dem Fahrzeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde der jungen Erwachsenen daraufhin untersagt. Gegen sie wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Mittwoch, 06.07.2022, 10:00 Uhr