Während ihrer Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten der Fahrer eines E-Rollers auf, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht.
Die Weiterfahrt wurde dem 55- bis 65-jährigen Mann daraufhin untersagt. Gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Montag, 04.07.2022, 16:30 Uhr