Während ihrer Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten der Fahrer eines E-Rollers auf, da an dem Fahrzeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde dem 55- bis 65- jährigen Mann daraufhin untersagt. Gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Sonntag, 03.07.2022, 09:30 Uhr