Gegen Mittag stellten die Beamten einen E-Roller im öffentlichen Raum fest, an welchem das erforderliche Versicherungskennzeichen fehlte. Die Verkehrskontrolle brachte Gewissheit, denn der 24-jährige Fahrer konnte keine Versicherungsbestätigung vorweisen. Nach der Personalienfeststellung musste der Fahrer die weitere Fahrt beenden und den Weg fußläufig fortsetzen. Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde aufgenommen.
Ohne Versicherungskennzeichen auf dem E-Roller unterwegs
Montag, 31.07.2023, 12:58 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 01.08.2023
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