Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen 51-jährigen Fahrer auf einem E-Roller fest, an welchem ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. In der anschließenden Kontrolle konnten der Fahrer keinen aktuellen Versicherungsnachweis erbringen.
Nach der Untersagung der Weiterfahrt wurde der Mann aus der Maßnahme entlassen. Die Beamten nahmen gegen den Fahrer eine Strafanzeige auf. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei.
Montag, 11.05.2026, 19:40 Uhr