Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten im öffentlichen Verkehrsraum zwei E-Rollerfahrer fest, welche augenscheinlich ohne einen bestehenden Versicherungsschutz unterwegs sind. Bei der anschließenden Kontrolle konnte ein 21-jähriger Mann und ein 13-jähriges Kind festgestellt werden. Die erste Vermutung bestätigte sich, denn für die genutzten Roller lag keine gültige Versicherung vor. Die Beamten nahmen vor Ort zwei Strafanzeigen auf, untersagten die Weiterfahrt und übergaben das 13-jährige Kind an einen Erziehungsberechtigten. Die Kriminalpolizei ermittelt.