Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte den Fahrer eines PKW. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde dem Mann daraufhin untersagt. Gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.