Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten der Fahrer eines E- Rollers auf, da seinem Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde dem 30- bis 40- jährigen Fahrer daraufhin untersagt. Weiterhin wird gegen ihn nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Ohne Pflichtversicherung mit dem E- Roller unterwegs
Dienstag, 14.06.2022, 12:15 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 15.06.2022
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