Der Fahrer eines PKW konnte bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorlegen und festgestellte Anhaltspunkte wiesen auf einen Betäubungsmittelkonsum vor Fahrtantritt hin.
Durch die handelnden Polizeibeamten wurde eine Blutprobe angeordnet und entsprechende Anzeigen gegen den Fahrzeugführer gefertigt.
13.03.2026, 22:20 Uhr