Bei der Kontrolle eines PKW VW am Montag gegen 15:30 Uhr in der Kirchhainer Straße stellten die Polizeibeamten fest, dass der 56-jährige Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Weiterhin war der Mann im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben. Der Mann aus Finsterwalde hatte nach einem Gerichtsurteil, ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die fällige Geldstrafe nicht bezahlt. Die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe konnte er durch Zahlung des Geldbetrages abwenden. Trotzdem muss sich er sich nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Ohne Fahrerlaubnis
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 30.01.2018
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