Am Vormittag des 22.09.2020 besahen sich Zollbeamte im Bereich B166/Straße F einen jungen Autofahrer einmal etwas näher. Wie sich herausstellte, war gegen den 24-jährigen Thüringer bereits ein wirksames Fahrverbot verhängt worden. Außerdem entdeckten sie im Fahrzeug drogenähnliche Substanzen. Der Delinquent musste seinen Führerschein abgeben und im Krankenhaus eine Blutprobe lassen. Gegen ihn wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Verfahren geführt. Dazu kommt der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ohne Fahrerlaubnis
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 23.09.2020
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