Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten den 54-jährigen Beschuldigten mit seinem PKW Mercedes einschließlich eines Anhängers im Fließverkehr fest. In einer daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der für die geführte Fahrzeugkombination erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Da der Beifahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, konnte durch diesen die Weiterfahrt vorgesetzt werden.
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Samstag, 04.01.2025, 10:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 06.01.2025
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