Durch Polizeibeamte wurde ein 51-jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW im Fließverkehr festgestellt. Bei der folgenden Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer zum einen nicht mit einer gültigen Fahrerlaubnis überzeugen und hatte zum anderen einen offenen Haftbefehl. Zur weiteren Bearbeitung musste er die Beamten zur Polizeiinspektion Potsdam begleiten, wo der ausstehende Betrag durch Dritte beglichen, der Haftbefehl damit aufgehoben und der Mann entlassen werden konnte. Eine Strafanzeige gab es aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis dennoch und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ohne Fahrerlaubnis, dafür mit Haftbefehl unterwegs
Dienstag, 02.04.2024, 12:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 03.04.2024
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