Am 08.12. erfolgte gegen 13.00 Uhr durch Mitarbeiter des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) auf dem Gelände der Raststätte Prignitz West an der BAB 24 die Kontrolle eines Lkw Mercedes mit Anhänger. Der 40-jährige Fahrzeugführer konnte den Mitarbeitern des BAG keinen gültigen Führerschein vorlegen. Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist. Zum Führen der o.g. Fahrzeugkombination (zulässiges Gesamtgewicht Mercedes 7.490 Kg und Anhänger 2.500 Kg) benötigt er jedoch mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E. Durch Beamte der Autobahnpolizei wurde ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet und die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagt.
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 08.12.2017
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