Nach Ruhestörung ins Polizeigewahrsam

Sonntag, 21. Juni 2020, 00:00 – 03:00 Uhr

Nord

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Kriminalität
Datum
22.06.2020

Der Polizei erging am späten Samstagabend eine Meldung über eine Ruhestörung in der Brandenburger Nordstadt. Auf einem privaten Grundstück bemerkten die Beamten dann eine private Feier mit lauter Musik und mehr als zehn Personen, die offensichtlich stark alkoholisiert in einer höchstaggressiven Grundstimmung den Beamten gegenüber auftraten. Fünf von ihnen kamen dann in bedrohlicher Haltung auf die Beamten zu und brüllten, dass sie auf dem Grundstück nichts zu suchen hätten. Als ein Beamter, kurz nachdem er den Innenhof betreten hatte, zurückgeschubst wurde, bauten sich die fünf hochaggressiven Männer auf, ballten ihre Fäuste und wirkten entschlossen auf die Beamten. Mit Hinblick auf die Eigensicherung zogen sich die Beamten dann zunächst zurück, belehrten die Teilnehmer jedoch dabei, die Musik leiser zu stellen. Zeitgleich wurden weitere Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei hinzugezogen, um den Männern entsprechend begegnen zu können. Als die Polizei dann kurz darauf erneut wegen Ruhestörung gerufen wurde, rückten sie diesmal mit hoher Kräftepräsenz an (über 20 Polizeibeamte nebst Diensthund). Daraufhin wurde die Fortführung der Feier untersagt. Alle anwesenden Personen erhielten nach ihrer Identitätsfeststellung einen Platzverweis. Zwei von ihnen fielen weiter durch hoch verbal-aggressives Verhalten auf und kamen letztlich dem Platzverweis nicht nach. Dieser wurde dann durch Verbringen ins Polizeigewahrsam durchgesetzt. Polizeibeamte wurden während des gesamten Einsatzes nicht verletzt. Im Ergebnis wurden neben den Platzverweisen und den beiden Ingewahrsamnahmen zusätzlich noch Strafanzeigen gegen das Waffengesetz (ein Mann führte ein Einhandmesser, ein anderer einen Schlagring mit sich), das Betäubungsmittelgesetz (es wurden bei Einem verschreibungspflichtige betäubende Medikamente aufgefunden) und Beleidigung aufgenommen. Zusätzlich wurde beim zuständigen Ordnungsamt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen des mehrfachen ruhestörenden Lärms angeregt. Die beiden in Gewahrsam befindlichen Männer zeigten sich später „soweit einsichtig" und konnten am Sonntagvormittag ausgenüchtert wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.

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