Mitarbeiter eines Supermarktes an der Sielower Chaussee stellten am Mittwochnachmittag einen Ladendieb, der Lebensmittel und eine Musikbox stehlen wollte. Da sich der Mann nicht ausweisen konnte, wurde die Polizei hinzugerufen und der Ladendieb zur Polizeiinspektion gebracht. Nach der Identitätsfeststellung wurde klar, dass der 36-Jährige wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe zur Fahndung ausgeschrieben war. Da er den fälligen Betrag nicht begleichen konnte, wurde er einer Justizvollzugsanstalt überstellt.
Nach Ladendiebstahl im Gefängnis
- Kategorie
- Kriminalität
- Diebstahl
- Straftaten
- Täterstellung
- Datum
- 01.02.2024
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