Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung informierten die Polizei über eine männliche Person, welche die Einrichtung zur Schließzeit nicht verlassen wollte. Eine Fahndungsabfrage der hinzueilenden Polizeibeamten ergab, dass die Person durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesucht wird.
Die Staatsanwaltschaft forderte aufgrund einer vorherigen Verurteilung die Zahlung einer Geldstrafe. Da die Person das Geld nicht aufbringen konnte, erfolgte ersatzweise die Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt.
Zudem konnten an der Person verschreibungspflichtige Medikamente aufgefunden werden, für welche keine Nachweise vorhanden waren. Nach Sicherstellung der Medikamente erwartet die Person nun ein neuerliches Strafverfahren.
08.12.2023, 18:05 Uhr