Erbost über Böllerwürfe gerieten Nachbarn derart in Streit, dass sich eine Partei nur unter Anwendung eines Reizgassprühgerätes zu helfen wusste. Nach einem Sprühstoß aus dem Gerät in das Gesicht des Geschädigten war eine Behandlung im Rettungswagen notwendig. Die Beschuldigte konnte noch in der Nacht angetroffen und ihr das Reizgas abgenommen werden. Hierbei wurde festgestellt, dass das Sprühgerät nicht über die in Deutschland erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen verfügt, so dass die Kriminalpolizei nun neben gefährlicher Körperverletzung auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Nach Böllerwurf mit Reizgas angegriffen
30.12.2023, 23:30 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 01.01.2024
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