Polizisten kontrollierten am Dienstagnachmittag den Fahrer eines Mofas, der im Trappenweg unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Mofa kein gültiger Versicherungsvertrag bestand und demnach ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wurde gegen ihn eingeleitet.
Mofa ohne Versicherungsschutz
Dienstag, 04.08.2026, 16:20 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 05.08.2026
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