Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde eine männliche Person betrunken auf einem E-Scooter festgestellt.
Die Beamten kontrollierten den Fahrer, da sich dieser in Schlängellinien durch den Verkehr bewegt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,12 Promille. Bei dem Beschuldigten wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Anschließend wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und die entsprechende Anzeige gefertigt.