Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West kontrollierten am Sonntagnachmittag ein Sportboot auf der Potsdamer Havel. Bei dem 49-jährigen Schiffsführer bemerkten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 4,52 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen.
Einer der Kontrollschwerpunkte der Wasserschutzpolizei (WSP) in der Polizeidirektion (PD) West ist auch in diesem Jahr Fahren unter berauschenden Mitteln. Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt, Leiter der WSP in der PD West, betont: „Alkohol und Drogen sind auch auf der Wasserstraße kein guter Begleiter! Dies gilt sowohl für Sportbootfahrer als auch für die Berufsschifffahrt. Die Grenzen unterscheiden sich nicht zu denen auf der Straße und gelten auch für die kleine Feierabendrunde auf dem StandUp-Paddelboard. Die Wasserschutzpolizei wird bei ihren Kontrollen deshalb auch immer die Fahrtauglichkeit aufmerksam kontrollieren."
Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung.
Sonntag, 27.04.2025, 15:40 Uhr