Bislang unbekannte Täter nutzten ein Soziales Netzwerk, um einen Nutzer zu einer Geldzahlung aufzufordern. Dazu gaben sich der oder die Täter zunächst als weibliche Person aus und suggerierten dem Betroffenen eine Kennlernphase. Der Betroffene sendete der Internetbekanntschaft offenbar ein freizügiges Video, welches schließlich dazu verwendet wurde, den Mann zu erpressen. Er sollte eine vierstellige Summe an die weibliche Bekanntschaft schicken, sonst würde das Video veröffentlicht und an die Kontakte des Geschädigten geteilt werden. Der Betroffene ging nicht auf die Forderung ein, sondern erstattete Strafanzeige bei der Polizei wegen Erpressung.
Mit eigenem Video erpresst
- Kategorie
- Kriminalität
- Soziale Medien
- Straftaten
- Datum
- 22.01.2025
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