Während der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen Mann auf seinem E-Scooter fahrend fest.
Der Beschuldigte fuhr mit seinem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum umher und hatte nicht das notwendige Versicherungskennzeichen angebracht. Es konnte durch ihn während der Kontrolle auch nicht der Nachweis eines notwendigen Versicherungsschutzes erbracht werden.
Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und die entsprechende Anzeige gefertigt.