Die Verkehrspolizeien der Polizeidirektionen West und der Polizeidirektion Nord führten gemeinsam mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität eine Abstandskontrolle auf der Bundesautobahn 2 durch.
Ziel war es, den Mindestabstand von 50 m bei LKW zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung zu ahnden.
Die Kontrolle wurde von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr auf der Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder durchgeführt.
In dieser Zeit wurden 34 Fahrzeuge kontrolliert. Mittels Luftüberwachung konnten 32 LKW festgestellt werden, die den Mindestabstand nicht eingehalten hatten. Die LKW wurden nach der Feststellung des Unterschreitens des Mindestabstands sofort zu einer Kontrolle auf den Parkplatz Grebser Heide geleitet.
Der Verstoß gegen den Mindestabstand von 50 m für LKW über 3,5 t auf der Bundesautobahn kostet jeden Fahrzeugführer ein Bußgeld in Höhe von 108,50 Euro und einen Punkt. Bei der weiteren Kontrolle dieser Fahrzeuge stellte sich heraus, dass von den 34 kontrollierten LKW 16 Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatten.
Jedes Jahr gibt es viele Unfälle, die durch das Nichteinhalten von Mindestabständen verursacht werden. Die Verkehrspolizei der Polizeidirektion West wird auch weiterhin gegen eine der Hauptunfallursachen – Abstand - vorgehen und im Bereich der gesamten Polizeidirektion West Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen.
Mindestabstände sind kein Wunsch
Donnerstag, 08.05.2025 von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 09.05.2025
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