Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte zwei Personen, die jeweils mit einem E-Scooter unterwegs waren. Bei einem der Fahrzeuge war kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Das Fahrzeug wies aber eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf und unterlag damit der Versicherungspflicht.
Der zweite E-Scooter verfügte über einen gültigen Versicherungsschutz. Allerdings war an diesem nachträglich eine Sitzvorrichtung angebracht worden. Dadurch entsprach das Fahrzeug nicht mehr der Fahrzeugart, für die die ursprüngliche Betriebserlaubnis erteilt worden war.
Die Polizei leitete entsprechende Verfahren ein und untersagte die Weiterfahrt mit den betroffenen Fahrzeugen.
Samstag, 05.09.2026, 17:00 Uhr