Am 17. Juli zeigte der Mitarbeiter eines Wachschutzunternehmens an, dass er, gegen 21 Uhr, am S-Bahnhof von einem jungen Mann beleidigt worden sei. Die Worte, die gefallen sind, erfüllen die Voraussetzungen für eine Anzeige wegen Volksverhetzung.
Ungefähr zwei Stunden später kam es mit einer Gruppe 19- und 20- Jähriger zu einer Auseinandersetzung am S-Bahnhof. Der Tatverdächtige gesellte sich zu der Gruppe, was aber nicht erwünscht war. Er wirkte stark angetrunken. Es gelang ihm unbemerkt ein Handy zu stehlen, was später zurück verlangt wurde. Dann kam es zu Handgreiflichkeiten gegenüber einer jungen Frau (19). Zeugen riefen die Polizei. Der betrunkene Mann war der Polizei bereits bekannt. Seine Beschreibung passte auch zur vorangegangenen Volksverhetzung. Er roch nach Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,5 Promille. In seiner Kleidung fand die Polizei das gestohlene Handy und Cannabis. Zur Verhinderung weiterer Straftaten verbrachte der 24- Jährige die Nacht im Polizeigewahrsam. Er erhielt Anzeigen wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Diebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Belästigung.